2018-11-16 Änderung Versicherungsbedingungen

Aus Höhlenverein Hallstatt-Obertraun
Version vom 13. Januar 2019, 17:22 Uhr von Benedikt Hallinger (Diskussion | Beiträge) (Benedikt Hallinger verschob die Seite 2019-11-16 Änderung Versicherungsbedingungen nach 2018-11-16 Änderung Versicherungsbedingungen, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Liebe Mitglieder,

mit 01.01.2019 wird sich die VÖH-Versicherung grundlegend ändern. Es gelten nur noch höhlenrelevante Unfälle als versichert. Auch die Such- und Bergungskosten beziehen sich künftig nur mehr auf Höhlenunfälle und nicht mehr auf die Suchkosten bei Bergnot ohne Verletzung.

Es gibt zukünftig keinen Versicherungsschutz für andere Freizeitunfälle mehr! Es wird dringendst empfohlen seine Bedürfnisse an eine Versicherung herauszufinden und sich bestmöglich zu versichern. Möglichkeiten um sich für Freizeitunfälle zu versichern gibt es u.a. beim Alpenverein, bei der Bergrettung und bei allen Versicherungsgesellschaften.


Einige Hardfacts zur Versicherung:

- Es sind nur mehr höhlenrelevante Unfälle versichert

- Krankheiten sind nicht versichert. Darunter fallen u.a. Fieber, Übelkeit, Herzinfarkte,...

- Tauchunfälle sind nicht versichert (Druckkammer ist nicht gedeckt)

- Überschreitung der Alarmzeit sind nicht versichert

- Suche nach bisher unbekannten Höhlen im Gelände ist versichert (Achtung: Im falle eines Unfalles unbedingt angeben, dass nach Höhlen gesucht wurde!)

- Künstliche unterirdische Objekte sind Höhlen gleichgesetzt (zB. Bergwerke) und versichert.


Die aktuellen und detaillierten Versicherungsbedingungen inkl. Haftungsausschlüssen findet ihr hier: [VÖH: http://hoehle.org/versicherung]


Thomas Exel

Versicherungsbeauftragter VÖH

versicherung@hoehle.org